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Sonntag, 2. Oktober 2011

Gästetoilette

Heute war wundervolles Wetter und die Gruppe für die Halbtagstour auch entsprechend guter Laune.
Ein kleiner Wehrmutstropfen war am Anfang noch vor Beginn der Wanderung. Eine kleine Erklärung: vor über einem Jahr habe ich mit der Inhaberin des Restaurants Deutsches Haus in der Dorfmitte vereinbart, daß meine Gäste dort (gegen Bezahlung) auf Toilette gehen können, weil wir (noch) keine Gästetoilette haben und vom entsprechenden Amt die Mitteilung erhielten, daß die Nutzung unserer Privaträume zu diesem Zweck nicht erlaubt ist.
Vor einigen Wochen erhielt ich eine unschöne Rückmeldung von einem Gast: die Leute dort waren extrem unfreundlich. Diese Nachricht häufte sich in den letzten Wochen und heute war das Maß voll. Die Wirtschaft dort (es war die Inhaberin selbst) wurde nicht nur als unfreundlich, sondern als "grantig" bezeichnet. Fand das natürlich nicht gut und lief am Abend nochmal selbst hin, nachdem ich am Anfang des Monats bereits Rücksprache dort gehalten hatte.
Fazit: die Einkehr der Gäste des Lamahofes im Restaurant Deutsches Haus ist nicht erwünscht! Angeblich bleibt keiner zum Essen. Was natürlich nicht stimmt, da ich oft höre, daß die Leute dort vorher essen waren. Wenn sie jedoch dort so unfreundlich am Anfang sind, kann ich verstehen, daß keiner zurückkommt. Aber ok, das ist die Sache der Wirtschaft. Von mir aus werden Sie in Zukunft nur hören: Bitte nutzen Sie als wandernde Gäste nicht mehr das Restaurant in der Ortsmitte. Stattdessen kann ich Ihnen aber wärmstens das Strandhaus 2 km weiter in Krummensee empfehlen: freundliche Bedienung, nettes Ambiente und warme Atmosphäre ebenso wie gutes Essen und ordentliche Portionen laden zur Einkehr ein.

Montag, 1. Februar 2010

Überraschender Amtsbesuch

Überraschenderweise klingelte heute mittag ohne Voranmeldung eine nette junge Frau bei uns, die sich als Amtliche Lebensmittelkontrolle vom Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft vorstellte. Ich hatte mich bei den anderen beiden Bereichen bereits gemeldet - dem Veterinäramt und der Landwirtschaft. Mit ihnen allerdings hatte ich nach einer Rücksprache mit dem Gesundheitsam/-ministerium nicht gerechnet. Aber ich konnte alles zur Zufriedenheit beantworten und daher erwarte ich bis zum Frühjahr keine Probleme, wenn dann sowieso ein erneuter Besuch ansteht.

Draußen ist herrlicher blauer Himmel und Sonnenschein - im Gegensatz zu den Wetternachrichten, die Bewölkung voraussagten. Ich hoffe, es bleibt noch eine Weile so. Allerdings werden aufgrund bereits seit Wochen geplanter privater Arbeiten bis einschließlich Donnerstag keine Wanderungen oder Hofführungen angeboten. Dafür gibt es am Wochenende wieder eine Winterwanderung und es sind noch Plätze frei.

Montag, 25. Januar 2010

Zwangsmitglied in der ansässigen Jagdgenossenschaft

Laut Bundesjagdgesetz wird man beim Kauf von bestimmten Grundstücken Zwangsmitglied des jeweiligen Jagdbezirkes.
"Wird ein zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehöriges Grundstück veräußert, so hat dies auf den Pachtvertrag keinen Einfluß; der Erwerber wird vom Zeitpunkt des Erwerbes an ... für die Dauer des Pachtvertrages Mitglied der Jagdgenossenschaft, ..." [§14 (2) BJagdG] Mit dem Pachtvertrag ist hier der Vertrag zwischen der Jagdgenossenschaft und dem Besitzer gemeint - nicht die Nutzungsverträge.

Ich habe gelesen, daß jemand aus ethischen Gründen gegen die Zwangsmitgliedschaft und das Jagen auf seinem Gebiet geklagt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig entschieden:
"Die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft, die das Gesetz für Eigentümer bestimmter Grundstücke vorsieht, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sie weder das Eigentumsgrundrecht noch die Gewissensfreiheit verletze."
Außerdem spielen noch weitere Gründe eine Rolle: "Die gesetzgeberischen Ziele erschöpfen sich nicht in der Ermöglichung der Jagdausübung und der Vermeidung von Wildschäden, sondern umfassen auch Gesichtspunkte des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Tierschutzes. Der Gesetzgeber hat mit dem Jagdrecht ausdrücklich die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes, sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel. Ein dem Gedanken der Hege verpflichtetes Jagdrecht dient auch dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20 a GG)."
"Nach dem Bundesjagdgesetz bilden zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 ha an, die im Eigentum ein und derselben Person stehen, einen Eigenjagdbezirk. Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden kraft Gesetzes eine Jagdgenossenschaft. Ihr steht im gemeinschaftlichen Jagdbezirk das Jagdausübungsrecht zu. Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung." [Bundesverfassungsgericht]

Und so sind auch wir jetzt (Zwangs-)Mitglieder in der Schenkendorfer Jagdgenossenschaft. In Schenkendorf erfolgt nach den mir erteilten Informationen wohl keine Auszahlung der Pacht. Als neuer Eigentümer hat man Anzeigepflicht. Also habe ich ein entsprechendes Schriftstück und die Nachweise heute vorgelegt. Ich hatte Indira für den kleinen Spaziergang mitgenommen. Es ist draußen sehr glatt und eisig. Sie ist mit in den Laden gekommen und hat sich dort von einigen ihr wildfremden Leuten streicheln und begutachten lassen. Hat alles sehr gut geklappt - ich werde noch ein wenig mit ihr üben und sie im Mai für die Therapieprüfung anmelden.

Und da ich auf dem Weg dorthin und auch dort gefragt wurde: Brot ist für Lamas NICHT geeignet und sogar schädlich! Also (fremde) Lamas bitte auf keinen Fall füttern! Lamas sind im Gegensatz zu Pferden nämlich Wiederkäuer.

Samstag, 23. Januar 2010

Motorsägenscheinkurs

Da ich jetzt auf einem Bauernhof wohne und jede Menge Holz zerkleinern muß, habe ich beschlossen, den Umgang mit der Motorsäge ordentlich zu lernen und gleich ein Zertifikat abzulegen. Und heute war es soweit: meine ersten Versuche mit einer Motorsäge - bei klirrender Kälte im nahegelegenen Zeesen. Es war nicht ansatzweise so angsteinflösend, wie ich dachte und die Benutzung hat irgendwie etwas Befriedigendes an sich. Die Dauer der Brennholzherstellung wird extrem verkürzt. Ich fand es interessant und bin froh über meine Teilnahme. Und ja, jetzt habe ich eine offizielle Erlaubnis zur Benutzung.
Mein Zertifikat hat folgenden Satzlaut:
Am Lehrgang "Sicheres Arbeiten mit der Motorsäge", durchgeführt durch das Forstsachverständigenbüro [...] hat [ich] erfolgreich teilgenommen. Sie verfügt über grundlegende theoretische Kenntnisse beim Umgang mit der Motorkettensäge sowie über praktische Fähigkeiten beim Entasten und Einschneiden von Rohholz.
Der Lehrgang wurde entsprechend den Richtlinien der GUV-VC 51 durchgeführt und umfaßte folgende Themenkomplexe in Theorie und Praxis:
  1. Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit der MKS nach UVV Forst
  2. Aufbau und Wirkungsweise der MKS, Wartung
  3. fachgerechtes Einschneiden von Rohholz
  4. Spannungsholz
  5. Sicheres Entasten von Bäumen
  6. Grundregeln der Holzaushaltung
Was das alles aussagt? Es handelt sich um das Zertifikat für liegendes Holz. Ich darf also außerhalb meines eigenen Landes (dort kann ich mit und ohne Zertifikat sowieso machen, was ich will) keine Bäume fällen und nur Holz zerkleinern, daß von der Wurzel gelöst ist. Aber das reicht mir ja auch schon. Theoretisch kann ich zum Förster gehen und mir mit seiner Erlaubnis Brennholz aus dem Wald holen. Oder so ähnlich. Ich habe den Nachweis der "Sachkunde" für den Forstbeamten damit erbracht.
Allerdings finde ich den Gebrauch von MKS ein wenig merkwürdig - für Lamahalter bedeutet MKS = Maul- und Klauenseuche und verursacht eher panische Gefühle. Aber da sieht man es mal wieder - andere Bereiche, gleiche Abkürzungen, andere Bedeutungen ........... und jetzt hat mein Mann mich beauftragt, eine Motorsäge zu kaufen.

Ansonsten läßt sich nicht viel sagen: wir haben beschlossen, heute abend daheim beim warmen Kamin zu bleiben und Wein zu trinken. Ich habe draußen gerade noch nachgesehen: alle Lamas sitzen beieinander und das Thermometer zeigt -13°C an. Es soll noch kälter werden heute nacht - es ist ja noch nicht einmal 22 Uhr.

Donnerstag, 3. September 2009

Bauanträge

Ein Landwirt wollte mit mir Flächen tauschen. Bzw. die Nutzung der Flächen. Ich habe meine Visitenkarte gegeben und gesagt, er soll sich bei mir melden. Jetzt habe ich lange genug gewartet - er hatte zwei Monate lang Zeit. Da nichts kam, muß ich davon ausgehen, daß der Wunsch obsolet und das Interesse erloschen ist. Außerdem kann ich nicht mehr warten - sonst wird weder Zaun noch Stall fertig, wenn ich die Tiere holen will. Also werde ich die Bauanträge für Offenstall und den Zaun jetzt stellen. Die brauchen ja auch noch ein paar Wochen. Dann muß ich zwar immer ein paar Minuten zu dem Hauptteil meiner Herde laufen, aber sie sind weiter von der Straße entfernt. Und der Stall steht dann auch auf meinem eigenen Land - das ist juristisch eindeutiger. Schade nur, daß da keine Elektrizität ist. Ich brauche Licht (im Winter) und wollte auch eine Webcam anschließen. Muß ich mir eben etwas ausdenken. Mal sehen, wie weit man mit Solarzellen und Weidegerät kommt. Und es kommen dann oben eben Lichtpaneele hinein.

Dienstag, 21. Juli 2009

Genehmigungen und Papierkram

So ein Umzug bringt ja eine Menge an auszufüllenden Formulare mit sich. Vor allem, da wir aus Berlin hinaus nach Brandenburg ziehen.
Sämtliche Banken, Zeitschriften, Arbeitsstellen, Telefongesellschaften, Stromanbieter, .... informieren.
Neues Telefon anmelden und Internet organisieren. Versicherung für Haus und Hof überprüfen bzw. wechseln.

Landwirtschaftsamt: Mitteilung und Anmeldung als landwirtschaftlicher Betrieb - die brauchen die Nachweise, daß die Flächen wirklich uns gehören und wir mind. 4 ha unser eigen nennen. Das ist das Minimum hier in Brandenburg für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Alles andere zählt als Hobbyhaltung.
Veterinäramt: Mitteilung der Tiere (Anzahl, Art, Nutzung, etc.) Interessant fand ich auch, daß wirklich ALLE Tiere (außer Katzen) angemeldet werden müssen. Außerdem muß ich dort meine Transportgenehmigung ausstellen lassen. Der juristische Begriff lautet natürlich: Befähigungsnachweis nach Art. 17 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1/2005. Dazu benötigen sie die Kopien meines Sachkundenachweises (gemäß TierSchG §11 Absatz 1 Nr. 3a) und der zusätzlichen erfolgreichen Prüfung (gem. Anhang IV Nr. 1 der EG-Verordnung Nr. 1/2005). Beides ist glücklicherweise bei mir vorhanden und kann eingereicht werden.
Einwohnermeldeamt: Umzug - und gleich die bevorstehende Namensänderung als Information erwähnen, da dabei britische Gesetze für uns greifen werden.
Kfz-Zulassungsbehörde: An- und Ummeldung des Autos und des Motorrades
Untere Baubehörde: Bauantrag einreichen
Haussachen: Telefon und Internet bestellen, Mülltonnen organisieren (schon erledigt), Versicherungen, .......

Offensichtlich wird sich dann wohl auch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei mir melden. Bin mir nicht so ganz sicher, ob ich das möchte, aber werde es nicht vermeiden können. Die Versicherung ist Pflicht für einen offiziellen landwirtschaftlichen Betrieb.
Und während der Rest der Bevölkerung sich die Krankenkasse aussuchen kann, sind Landwirte verpflichtet, in die Landwirtschaftliche Krankenkasse einzutregen. Hmmmm ... ich war eigentlich bis jetzt ganz zufrieden mit meiner und hatte nicht vor zu wechseln. Aber auch da werde ich wohl keine Wahl haben.
Die Rentenbeiträge der landwirtschaftlichen Alterskasse sind auch alles andere als attraktiv. Ich würde Rente nur ausgezahlt bekommen, wenn ich den Hof abgebe. Und es ist auch keine Rente zur Sicherstellung aller Bedürfnisse, sondern nur eine Zusatzabsicherung. Wo soll der Nutzen für mich sein??? Leider ist das gesetzliche Vorschrift. Man kann sie allerdings umgehen, wenn man einen 2. Job mit einem Mindesteinkommen von z.Zt. 4800€ hat - dann kann man wieder in die normale gesetzliche Rentenkasse. Was ich auch vorhabe ....

Dann muß der gewerbliche Teil des Betriebes beim Gewerbeamt in Mittenwalde gemeldet werden. Der Eintrag in das Handelsregister (auf Wunsch) wird durch einen Notar durchgeführt - und zwar in Potsdam. Der Eintrag in das Register sichert mir den Namen, aber verlangt auch eine kaufmännische Buchführung (Bilanzabrechnung bspw.). Ab einem Einkommen von 5.200-25.000 € muß der IHK ein Beitrag abgeführt werden (40€ ?). Und wenn man einen Namen sichern will, kommt nur ein Markeneintrag im Patentamt (München) in Frage. Kostenpunkt für Letzteres: 300€ für 10 Jahre und ca. 7-8 Monate Wartezeit, damit der Papierkram erledigt ist. Auch dies ist in die Wege geleitet ....

Zusätzlich steht noch der Eintrag in den Urlaubskatalog 2010/2011 der Region und der Eintritt in den Tourismusverband hier an .... Ersteres hat einen Redaktionschluß in wenigen Tagen! Aber die Leute dort scheinen sehr nett und zuvorkommend zu sein. Sie haben mir ein klein wenig mehr Zeit gegeben ..... Ich treffe mich nächste Woche mit ihnen.

Samstag, 11. Juli 2009

Grundstückverkehrsgesetz

Wir haben heute eine Nachricht von unserem Notar erhalten: "... Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ... erhalten."
Großartig, jetzt kann keiner mehr von einem möglichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Damit muß nur noch das Geld auf das Notaranderkonto überwiesen werden und einem Einzug steht nichts mehr im Weg.

Mittwoch, 27. August 2008

Bauausschuß, Journalisten und Behörden

Interessanter Tag.
Gestern abend lief gut. War auch nicht wirklich anders zu erwarten. Habe 7 von 7 "ja"-Stimmen bekommen. Grund: Sie haben nichts zu verlieren, da es nicht rechtsgültig ist. War mir auch klar. Nächsten Monat sind Kommunalwahlen und da ändert sich sowieso alles.

Dafür war ich heute bei der IHK, beim Landwirtschaftsamt, bei der Baubehörde, Wasserbehörde, etc. Zwischendurch habe ich noch zwei Interviews gegeben (für die Lokalnachrichten morgen) und mit weiteren Beamten geredet.
Fazit ist: ich muß 'ne Menge Papiere für eine Bauvoranfrage abgeben. Angesichts meines Konzeptes, der Landmenge und einigen anderen Faktoren dürfte die Erteilung der Genehmigung tatsächlich nur noch reine Formsache (und Geld- und Zeitsache natürlich) sein. *seufz* Was für eine Bürokratie! Aber es geht vorwärts.

Habe mich abends mit einigen, sprich 60, Leuten getroffen. Ich habe dieses Event organisiert und alles lief wie am Schnürchen. Die Leute waren sehr zufrieden.

Dienstag, 26. August 2008

Präsentationsvorbereitung

Heute habe ich eine Präsentation beim Bauausschuß der Stadt V. Fängt um 18:30 Uhr an. Das ist eigentlich nur eine Formsache, da mein Fall in O. entschieden wird. Die Stadt wird allerdings gefragt werden.

Meine Präsentation ist jedenfalls fertig. Ist eigentlich ein wenig zuviel. Den Bauausschuss wird die touristische Seite nicht interessieren. Mal sehen, wie geduldig sie sind.

Auf jeden Fall kann ich mir so einen Überblick verschaffen. Im Prinzip bringt es der Stadt nur Vorteile. Ich würde auch gern lieber mit der Stadt und nicht gegen sie arbeiten wollen.