Auf meiner Homepage, der Werbung, dem Blog usw. bin ich recht vorsichtig, was die Verletzung von Rechten Dritter - vor allem bei Bildern - angeht. Ich habe immer die Erlaubnis, sie zu veröffentlichen oder sie verletzen keine Rechte. Und das erwarte ich auch von anderen. Ich erlaube meinen Gästen, ihre Bilder von mir und meinen Tieren online zu stellen.
Das heißt jedoch noch lange nicht, daß eine Person (kein Gast des Hofes, sondern ehemalige Geschäftsbekannte) für persönliche Selbstbestätigung und mit schwarzen Flecken im Herzen Bilder von meiner Tochter und den Tieren und Hof für unschöne Zwecke mißbrauchen darf. Dies ist kürzlich geschehen. Ich war mal wieder verärgert und enttäuscht - manche werden nie erwachsen und lassen auch nie locker .... Warum muß man sich immer in das Leben der Leute drängen, die keinen Kontakt mit einem selbst wünschen?
Bei einem solchen Fall kann man zwar sofort zum Anwalt gehen, aber ich habe den humanen Weg beschritten und erstmal eine Abmahnung geschickt. Laut meinem Mann hätte ich gar keine Warnung senden sollen, sondern das Ganze sofort an einen Anwalt abgeben sollen. Bei solchen absichtlichen Persönlichkeitsverletzungen kennt er keine Umstände - und schon gar nicht, wenn es um unsere Tochter geht. Einen Tag später waren die Bilder zwar noch online, aber leicht unkenntlich gemacht. Allerdings nicht einmal ansatzweise ausreichend und so haben wir alle angenommen, daß das Löschen nicht erfolgen wird. Der Kontakt mit meinem Anwalt am Nachmittag diesbezüglich (die Abmahnung erfolgte mit Kenntnis desselben) zeigte mir die beiden aktuellen Wege auf, die ich gehen konnte. Natürlich hatte ich Screenshots angefertigt.
Er schickt eine Abmahnung und verlangt nach §823 BGB Schadenersatz (den ich einer karitativen Gesellschaft gegeben hätte) oder ich kann eine Strafanzeige stellen - auch noch mehrere Monate nach der Straftat (da kriegt das Geld dann der Staat). Interessant fand ich seine Aussage, daß man bei der Onlinestellung (vor allem von Kindern) ohne Erlaubnis sogar bis ein Jahr lang Freiheitsentzug bestraft werden kann (§201a StGB). Das ist also nicht nur eine zivilrechtliche Sache, sondern tatsächlich eine Straftat. Ich war immer davon ausgegangen, daß es sich um einen illegale Zivilsache handelte. Also etwas Neues gelernt. Auch wenn ich jetzt weiß, wie ein entsprechendes Antragsformular für die Straftat aussieht, hatte ich selbst mit dem Ausfüllen noch Hemmungen und habe es erst einmal unausgefüllt gelassen. Und anscheinend hatte die Person dann entweder einen Geistesblitz, hat mit einer kundigen Person geredet oder selbst im Internet nach den gängigen Richtlinien gesucht. Das Bild ist zwar immer noch da, aber meine Tochter inzwischen so unkenntlich gemacht, daß man sie nicht erkennen kann. Wenn jedoch irgendwo ein Name von ihr, mir oder dem Hof in dem Eintrag erscheint, darf ich wieder klagen (also wenn irgendwo ein Bezug zu uns hergestellt wird). Zwar keine Lust dazu, aber der Schutz der eigenen Kinder (und Tiere) geht immer vor ........ Eine Strafanzeige darf ich (da die Screenshots vorhanden sind) zwar immer noch in den nächsten Monaten stellen, aber irgendwie habe ich da Hemmungen. Kommt wahrscheinlich darauf an, ob aus dieser Richtung wieder etwas Unschönes kommt. Wenn ja, werden meine Hemmungen natürlich noch weiter ganz gewaltig sinken ....
Womit man seine Zeit sinnlos so verschwenden kann - es ist schon ärgerlich.
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