Dienstag, 21. Juli 2009

Genehmigungen und Papierkram

So ein Umzug bringt ja eine Menge an auszufüllenden Formulare mit sich. Vor allem, da wir aus Berlin hinaus nach Brandenburg ziehen.
Sämtliche Banken, Zeitschriften, Arbeitsstellen, Telefongesellschaften, Stromanbieter, .... informieren.
Neues Telefon anmelden und Internet organisieren. Versicherung für Haus und Hof überprüfen bzw. wechseln.

Landwirtschaftsamt: Mitteilung und Anmeldung als landwirtschaftlicher Betrieb - die brauchen die Nachweise, daß die Flächen wirklich uns gehören und wir mind. 4 ha unser eigen nennen. Das ist das Minimum hier in Brandenburg für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Alles andere zählt als Hobbyhaltung.
Veterinäramt: Mitteilung der Tiere (Anzahl, Art, Nutzung, etc.) Interessant fand ich auch, daß wirklich ALLE Tiere (außer Katzen) angemeldet werden müssen. Außerdem muß ich dort meine Transportgenehmigung ausstellen lassen. Der juristische Begriff lautet natürlich: Befähigungsnachweis nach Art. 17 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1/2005. Dazu benötigen sie die Kopien meines Sachkundenachweises (gemäß TierSchG §11 Absatz 1 Nr. 3a) und der zusätzlichen erfolgreichen Prüfung (gem. Anhang IV Nr. 1 der EG-Verordnung Nr. 1/2005). Beides ist glücklicherweise bei mir vorhanden und kann eingereicht werden.
Einwohnermeldeamt: Umzug - und gleich die bevorstehende Namensänderung als Information erwähnen, da dabei britische Gesetze für uns greifen werden.
Kfz-Zulassungsbehörde: An- und Ummeldung des Autos und des Motorrades
Untere Baubehörde: Bauantrag einreichen
Haussachen: Telefon und Internet bestellen, Mülltonnen organisieren (schon erledigt), Versicherungen, .......

Offensichtlich wird sich dann wohl auch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei mir melden. Bin mir nicht so ganz sicher, ob ich das möchte, aber werde es nicht vermeiden können. Die Versicherung ist Pflicht für einen offiziellen landwirtschaftlichen Betrieb.
Und während der Rest der Bevölkerung sich die Krankenkasse aussuchen kann, sind Landwirte verpflichtet, in die Landwirtschaftliche Krankenkasse einzutregen. Hmmmm ... ich war eigentlich bis jetzt ganz zufrieden mit meiner und hatte nicht vor zu wechseln. Aber auch da werde ich wohl keine Wahl haben.
Die Rentenbeiträge der landwirtschaftlichen Alterskasse sind auch alles andere als attraktiv. Ich würde Rente nur ausgezahlt bekommen, wenn ich den Hof abgebe. Und es ist auch keine Rente zur Sicherstellung aller Bedürfnisse, sondern nur eine Zusatzabsicherung. Wo soll der Nutzen für mich sein??? Leider ist das gesetzliche Vorschrift. Man kann sie allerdings umgehen, wenn man einen 2. Job mit einem Mindesteinkommen von z.Zt. 4800€ hat - dann kann man wieder in die normale gesetzliche Rentenkasse. Was ich auch vorhabe ....

Dann muß der gewerbliche Teil des Betriebes beim Gewerbeamt in Mittenwalde gemeldet werden. Der Eintrag in das Handelsregister (auf Wunsch) wird durch einen Notar durchgeführt - und zwar in Potsdam. Der Eintrag in das Register sichert mir den Namen, aber verlangt auch eine kaufmännische Buchführung (Bilanzabrechnung bspw.). Ab einem Einkommen von 5.200-25.000 € muß der IHK ein Beitrag abgeführt werden (40€ ?). Und wenn man einen Namen sichern will, kommt nur ein Markeneintrag im Patentamt (München) in Frage. Kostenpunkt für Letzteres: 300€ für 10 Jahre und ca. 7-8 Monate Wartezeit, damit der Papierkram erledigt ist. Auch dies ist in die Wege geleitet ....

Zusätzlich steht noch der Eintrag in den Urlaubskatalog 2010/2011 der Region und der Eintritt in den Tourismusverband hier an .... Ersteres hat einen Redaktionschluß in wenigen Tagen! Aber die Leute dort scheinen sehr nett und zuvorkommend zu sein. Sie haben mir ein klein wenig mehr Zeit gegeben ..... Ich treffe mich nächste Woche mit ihnen.

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