Samstag, 11. Juli 2009

Grundstückverkehrsgesetz

Wir haben heute eine Nachricht von unserem Notar erhalten: "... Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ... erhalten."
Großartig, jetzt kann keiner mehr von einem möglichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Damit muß nur noch das Geld auf das Notaranderkonto überwiesen werden und einem Einzug steht nichts mehr im Weg.

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