Dienstag, 10. Mai 2011

Zensus 2011

Wir gehören zu den ca. 8 Mio. in Deutschland, die per Stichprobe dem Zensus 2011 auskunftspflichtig sind. Dabei will das Statistische Bundesamt unser Privatleben (Ausbildung, Migrationshintergrund, Tätigkeiten, Wohnorte, ...) erkunden und - abgesehen von der Religionsbekenntnis - sind wir tatsächlich per Gesetz verpflichtet (§18 Zensusgesetz 2011), dem Staat Dinge mitzuteilen, die ihn überhaupt nichts angehen. Hmpf - soviel zum Thema Privatsphäre und Datenschutz.
Zumindest sind die 10 A4-Seiten quantitativ geringer, als die 36 kleinbedruckten, zweispaltigen Seiten, die mir dasselbe Bundesamt vor einigen Monaten zur statistischen Befragung der landwirtschaftlichen Betriebe mit dem Hinweis auf Auskunftspflicht und ohne Rückumschlag zuschickte. Aber auch hier gibt es keinen frankierten Rückumschlag. Kann man dann 1,45€ von der Einkommenssteuer nächstes Jahr als zusätzliche (staatlich aufgedrückte) Belastung absetzen? Wir geben unsere Fragebögen einfach dem Zensusbeauftragten zurück.

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